Beim Thema Betriebssicherheit spielt die Größe eines Unternehmens keine Rolle. Jeder Mitarbeiter, egal ob im Großkonzern oder einem Start-Up, muss sich darauf verlassen können, am Ende des Arbeitstages wieder heil zuhause ankommen zu können. Deshalb sind auch Kleinunternehmer dazu verpflichtet, die Sicherheit durch Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel zu gewährleisten. Eine regelmäßige Prüfung ist nicht nur empfehlenswert, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel per Definition
Zu den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln gehören alle elektrischen Geräte, die während des Betriebs bewegt werden können und so an unterschiedlichen Orten zum Einsatz kommen. Im Büro und der Verwaltung gehören dazu vor allem Laptops und Monitore sowie Drucker, Scanner und Mehrfachsteckdosen.
Aber auch Kaffeemaschinen und Wasserkocher und viele Lampen fallen in diese Kategorie. Im Handwerk und Bauwesen zählen zu diesen Geräten zum Beispiel Akkuschrauber und Bohrmaschinen, Betonschneider und Kabeltrommeln. In der Hotellerie und Gastronomie kommen Mixer, Toaster und Mikrowellen zum Einsatz und auch Handstaubsauger und Ventilatoren sind dabei.
Währenddessen müssen im Gesundheitswesen elektrische Betten und Desinfektionsgeräte überprüft werden und im Einzelhandel sind es Scanner, Kassensysteme und elektrische Preisschilder. Die Liste ist wirklich endlos und variiert je nach Branche. Fest steht, dass jedes ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden muss.
Die rechtliche Grundlage der Prüfung
Was beim Kabel der Kaffeemaschine vielleicht unwichtig erscheint, ist bei der Melkmaschine des Landwirts schon deutlich verständlicher. Die regelmäßige Prüfung dient dem Schutz der Mitarbeiter innerhalb des Unternehmens und ist deshalb keine Empfehlung. Sie ist laut DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701-0702 gesetzlich vorgeschrieben und schützt unter anderem vor Bränden, Stromschlägen und eventuellen Haftungsrisiken im Fall eines Schadens.
Ähnlich streng steht es auch um die Durchführung der Prüfung, denn nur entsprechend geschulte Elektrofachkräfte dürfen sie ablegen und die offiziellen Prüfplaketten aushändigen. Die Fristen der Prüfung variieren stark und hängen sowohl von der Branche und Umgebung des Unternehmens als auch der Art des Betriebsmittels ab.
Bürogeräte müssen demnach in der Regel alle zwei Jahre überprüft werden, während es im Bauwesen auch Fristen gibt, die schon nach drei Monaten ablaufen. Dazwischen ist alles dabei. Der Prüfer unterstützt die Unternehmen bei der Planung und setzt sie über die Länge der Fristen in Kenntnis, doch die Verantwortung für die Ausführung liegt beim Unternehmen selbst.
Der Umfang der Prüfung
Im ersten Schritt werden alle Betriebsmittel einer visuellen Prüfung unterzogen, bei der der Prüfer unter anderem Kabel testet und Schutzgehäuse observiert. Besteht ein Betriebsmittel diese erste Prüfung, wird alles ordnungsgemäß dokumentiert und es geht an den zweiten Schritt: die Messprüfung.
Bei ihr werden elektrische Parameter wie der Isolationswiderstand und der Schutzleiterwiderstand getestet. Im finalen Schritt wird dann zusätzlich geprüft, ob das Gerät überhaupt funktionsfähig ist und seine Arbeit leistet. Tauchen bei keinem dieser Punkte Mängel auf, darf der Prüfer dem Gerät eine neue Prüfplakette mit einem neuen Prüfdatum erteilen und das Unternehmen kann das Gerät weiter nutzen.
Bei der Dokumentation müssen alle Details ordnungsgemäß festgehalten werden. Dazu zählen unter anderem das Datum der Prüfung, der Name der Elektrofachkraft, die die Prüfung abnimmt sowie die Ergebnisse der Prüfung und ob Mängel festgestellt wurden. Ist das der Fall, notiert der Prüfer die notwendigen Maßnahmen, an die sich das Unternehmen zu halten hat.
Die regelmäßige Untersuchung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel ist also ein elementarer Teil des Arbeitsschutzes und der Betriebssicherheit, an die sich auch Kleinunternehmer halten müssen. Mit ihr werden sowohl Mitarbeiter als auch Kunden geschützt und das Unternehmen sichert sich rechtlich ab.