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Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar: So holen Sie das Maximum heraus

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zählt zu den wichtigsten Absicherungen für Arbeitnehmer und Selbstständige. Doch viele wissen nicht, dass die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar sein können.

In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre BU-Versicherung steuerlich absetzen, worauf Sie achten müssen und ob Sie eine BU-Rente versteuern müssen.

Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist

Die Berufsunfähigkeit kann jeden treffen – ob angestellt oder selbstständig. Krankheit, ein Unfall oder psychische Belastungen führen oft dazu, dass man seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann. Ohne Einkommen kann das schnell existenzbedrohend werden.

Hier kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung ins Spiel. Sie zahlt eine monatliche BU-Rente, wenn man berufsunfähig wird – also den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Damit sichert sie das Einkommen im Ernstfall ab.

Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar: So funktioniert es

Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar So funktioniert es

Viele Versicherungsnehmer fragen sich: Kann man eine BU von der Steuer absetzen?

Die Antwort lautet: Ja, aber unter bestimmten Voraussetzungen. Es kommt darauf an, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde und in welchem Kontext.

Beiträge zur BU-Versicherung steuerlich absetzen

Grundsätzlich können die Beiträge zur BU-Versicherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Allerdings gilt hier eine Grenze: Für angestellte Arbeitnehmer beträgt der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen 1.900 Euro jährlich. Selbstständige können bis zu 2.800 Euro steuerlich absetzen.

Wenn Sie bereits hohe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung leisten, ist der steuerliche Spielraum für die BU begrenzt. In solchen Fällen können die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar sein – müssen es aber nicht.

BU als Zusatz zur Rentenversicherung: Steuervorteile sichern

Eine besonders steuerlich interessante Variante ist die Kombination der BU-Versicherung mit einer Rentenversicherung. Hier spricht man von einer sogenannten Kombipolice.

Wird die BU als Zusatzversicherung zu einer Basisrente (Rürup-Rente) abgeschlossen, gelten höhere steuerliche Abzugsfähigkeiten. Die Beiträge werden dann als Sonderausgaben behandelt und sind bis zu 100 % steuerlich absetzbar – im Rahmen der geltenden Höchstbeträge für die Rürup-Rente.

Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung in der Steuererklärung angeben

Damit das Finanzamt Ihre Beiträge berücksichtigt, müssen Sie diese korrekt in der Steuererklärung angeben. Nutzen Sie hierfür die Anlage Vorsorgeaufwand. Dort tragen Sie die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich korrekt ein.

Wenn Ihre BU in Kombination mit einer Rürup-Rente läuft, gehören die Beiträge in die Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge). Achten Sie darauf, dass Sie von Ihrer Versicherung eine Bescheinigung über die gezahlten Beiträge erhalten – diese sollten Sie der Steuererklärung beifügen.

BU-Rente versteuern: Ist die Auszahlung steuerpflichtig?

Nicht nur die Beiträge, sondern auch die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt steuerlich eine Rolle.

Viele stellen sich die Frage: Muss ich meine Berufsunfähigkeitsrente versteuern? Und hier wird es etwas komplizierter.

Berufsunfähigkeitsrente versteuern – das hängt von der Art der Versicherung ab

Die Besteuerung der BU-Rente hängt davon ab, ob es sich um eine private oder eine betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung handelt.

Private BU-Versicherung

Wenn Sie eine private BU-Versicherung abgeschlossen und die Beiträge nicht steuerlich abgesetzt haben, ist die BU-Rente steuerfrei.

Nur der Ertragsanteil muss versteuert werden. Dieser ist relativ gering und richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Beispiel: Beginnt die Rente mit 40 Jahren, liegt der Ertragsanteil bei etwa 21 %.

Betriebliche BU oder Rürup-Kombi

Haben Sie die BU im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen oder als Zusatz zu einer Rürup-Rente, gelten andere Regeln.

In diesem Fall müssen Sie die BU-Rente versteuern – und zwar in voller Höhe als sonstige Einkünfte. Die Rente ist dann steuerpflichtig, da Sie zuvor steuerliche Vorteile bei den Beiträgen genutzt haben.

Behandlung der BU: Angestellt vs. Selbstständig

Ob Sie angestellt oder selbstständig sind, beeinflusst sowohl die Absetzbarkeit der Beiträge als auch die Besteuerung der Rente.

Angestellte

Für Angestellte ist die BU meist eine private Zusatzversicherung.

Die Beiträge können nur im begrenzten Umfang als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. In der Regel ist die BU-Rente dann nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern – also weitgehend steuerfrei.

Selbstständige

Selbstständige können mehr steuerlich absetzen – bis zu 2.800 Euro jährlich für sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Es lohnt sich also, als Selbstständiger genau zu prüfen, ob die BU nicht als Zusatz zur Rürup-Rente abgeschlossen werden kann. Dann ist die komplette Beitragszahlung steuerlich absetzbar, allerdings wird die spätere Berufsunfähigkeitsrente versteuert.

BU-Versicherung steuerlich absetzbar: Werbungskosten oder Sonderausgaben?

Manche fragen sich, ob die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung als Werbungskosten abgesetzt werden können.

Die klare Antwort lautet: Nein – es handelt sich um Sonderausgaben, nicht um Werbungskosten. Werbungskosten beziehen sich auf konkrete Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen – eine BU zählt hier nicht dazu.

Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar?

Welche Versicherungen sind steuerlich absetzbar

Neben der BU können noch weitere Versicherungen steuerlich abgesetzt werden:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Haftpflichtversicherung (teilweise)
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Nicht absetzbar sind z. B. die Kfz-Versicherung (außer bei Dienstfahrzeugen) oder Hausratversicherung.

Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen – das sollten Sie wissen

Die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar zu machen, ist möglich – aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Während die Beiträge zur BU-Versicherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen teilweise geltend gemacht werden können, bietet eine Kombination mit einer Rürup-Rente deutlich mehr Spielraum. Dafür ist die spätere BU-Rente versteuern Pflicht.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • BU-Versicherung privat abgeschlossen: Beiträge teilweise steuerlich absetzbar, BU-Rente meist steuerfrei (nur Ertragsanteil).
  • BU mit Rürup-Kombi: Beiträge fast vollständig steuerlich absetzbar, BU-Rente voll steuerpflichtig.
  • Angestellt vs. Selbstständig: Selbstständige haben mehr Spielraum zur Absetzung, Angestellte profitieren seltener von vollen Abzugsmöglichkeiten.
  • Beiträge richtig in der Steuererklärung angeben: Anlage Vorsorgeaufwand bzw. Anlage AV nutzen.

 

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