Die Liebe zum Vierbeiner bringt viele schöne Momente – aber auch einige Pflichten und Kosten mit sich. Eine besonders wichtige Absicherung für Hundebesitzer ist die Hundehaftpflichtversicherung.
Doch viele Hundehalter stellen sich jedes Jahr aufs Neue die Frage: Ist die Hundehaftpflicht steuerlich absetzbar? Und wenn ja, wo trage ich die Hundehaftpflichtversicherung in Elster ein?
In diesem Beitrag klären wir ausführlich, wie die Hundehaftpflicht in der Steuererklärung behandelt wird, welche Regelungen gelten, und was mit anderen Kosten für den Hund, wie Tierarztkosten, Hundepension oder Gassi-Service, ist.
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Was ist eine Hundehaftpflichtversicherung und warum ist sie wichtig?
Bevor wir in die steuerlichen Details eintauchen, lohnt sich ein kurzer Blick auf die Bedeutung der Hundehaftpflichtversicherung.
Diese Versicherung schützt dich als Hundehalter vor finanziellen Schäden, die dein Hund bei Dritten verursachen könnte – etwa wenn er jemanden beißt, einen Unfall auslöst oder fremdes Eigentum beschädigt.
In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg, Niedersachsen oder Thüringen ist die Hundehaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben – in anderen wird sie dringend empfohlen.
Unabhängig davon gilt: Die Versicherung gehört zu den unverzichtbaren Kosten für den Hund und sollte in keinem Haushalt mit Vierbeiner fehlen.
Hundehaftpflicht steuerlich absetzbar – geht das überhaupt?
Kann ich meine Hundehaftpflicht von der Steuer absetzen?
Kommen wir zur zentralen Frage: Ist die Hundehaftpflicht steuerlich absetzbar? Leider lautet die Antwort in den meisten Fällen nein.
Die Hundehaftpflicht gilt als private Versicherung und fällt damit nicht unter die gängigen steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen oder Sonderausgaben.
Die gängige Rechtsprechung geht davon aus, dass Hunde ein privates Vergnügen darstellen – und dementsprechend können auch die damit verbundenen Versicherungen nicht steuerlich geltend gemacht werden. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und spezielle Konstellationen, bei denen ein steuerlicher Vorteil möglich ist.
Ausnahmen: Wann ist die Hundehaftpflicht steuerlich absetzbar?
Der Hund ist Teil deiner beruflichen Tätigkeit
Wenn dein Hund nicht nur Haustier, sondern ein beruflich eingesetztes Tier ist – etwa als Wachhund auf einem Firmengelände oder als Rettungs-, Therapie- oder Blindenhund – dann kannst du die Hundehaftpflicht von der Steuer absetzen. In solchen Fällen werden die Ausgaben betrieblich oder als Werbungskosten anerkannt.
Wichtig: Du musst in deiner Steuererklärung nachweisen können, dass der Hund ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt wird. Bei Mischformen (privat und beruflich) kann es zu einer anteiligen Absetzbarkeit kommen – hier empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Steuerberater.
Gassi-Service oder Hundepension: Steuer absetzbar?
Anders sieht es bei haushaltsnahen Dienstleistungen aus. Wenn du beispielsweise regelmäßig einen Gassi-Service oder eine Hundepension in Anspruch nimmst, kannst du diese Ausgaben unter Umständen steuerlich absetzen – sofern sie im eigenen Haushalt stattfinden.
Ein Beispiel: Kommt ein Gassi-Service zu dir nach Hause, um deinen Hund abzuholen, und bringt ihn wieder zurück, kann dieser Service als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung eingetragen und abgesetzt werden. Bei einer Hundepension außerhalb deines Haushalts ist dies dagegen nicht möglich.
Wo trage ich die Hundehaftpflichtversicherug in Elster ein?
Wenn dein Hund beruflich genutzt wird und du die Hundehaftpflicht steuerlich absetzen darfst, stellt sich die nächste Frage: Wo trage ich die Hundehaftpflichtversicherung in Elster ein?
Das kommt darauf an, ob du die Ausgaben als Betriebsausgabe, Werbungskosten oder Sonderausgabe geltend machst:
- Betriebsausgabe (bei Selbstständigen): In der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung), Zeile „Versicherungen“ oder „Sonstige betriebliche Aufwendungen“.
- Werbungskosten (bei Angestellten mit beruflich genutztem Hund): In der Anlage N unter „Weitere Werbungskosten“.
- Sonderausgabe/Vorsorgeaufwendung: In der Regel nicht möglich, da die Hundehaftpflicht nicht als Vorsorgeaufwendung gilt.
Hinweis: Die Hundehaftpflichtversicherung darf nicht einfach unter die private Haftpflichtversicherung gemischt werden. Sie muss gesondert aufgeführt und entsprechend begründet werden, insbesondere wenn es um beruflich genutzte Hunde geht.
Weitere Kosten für den Hund: Was kann ich steuerlich absetzen?
Neben der Hundehaftpflichtversicherung gibt es noch weitere regelmäßige Kosten für den Hund, bei denen sich viele Hundehalter fragen, ob sie steuerlich abgesetzt werden können. Hier eine Übersicht:
Tierarztkosten
Tierarztkosten sind grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar, da sie als private Gesundheitskosten für das Tier gelten. Auch bei chronisch kranken Hunden oder Impfungen greift diese Regelung.
Einzige Ausnahme: Der Hund ist beruflich notwendig – dann können auch diese Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
Hundesteuer
Die Hundesteuer zählt zu den laufenden Kosten eines Hundes. Leider gilt auch hier: Nicht steuerlich absetzbar – es handelt sich um eine kommunale Abgabe ohne steuerlichen Vorteil.
Hundetraining, Futter, Zubehör
Alles, was in die Kategorie „Hundehaltung“ fällt – also Hundefutter, Spielzeug, Hundeschule, Hundebett oder Leinen – ist ebenfalls nicht steuerlich absetzbar. Der Staat erkennt diese Kosten nicht als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen an.
Hundepension und Gassi-Service
Wie bereits erwähnt: Gassi-Service und Hundepension können nur unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden – nämlich dann, wenn sie im eigenen Haushalt stattfinden oder als haushaltsnahe Dienstleistung gelten.
Wichtig ist, dass eine Rechnung vorliegt und die Bezahlung nachweislich unbar (z. B. per Überweisung) erfolgt ist.
Wie kann ich hundebezogene Ausgaben steuerlich geltend machen?
Wenn du Ausgaben rund um deinen Hund steuerlich geltend machen möchtest, solltest du folgende Punkte beachten:
- Berufliche Nutzung nachweisen: Nur wenn dein Hund beruflich eingesetzt wird, kannst du Versicherungen, Futter oder Tierarztkosten absetzen.
- Rechnungen aufbewahren: Für alle geltend gemachten Ausgaben brauchst du korrekte, steuerlich anerkannte Belege.
- Elster richtig ausfüllen: Trage die Hundehaftpflichtversicherung oder haushaltsnahe Dienstleistungen korrekt in Elster ein – je nach steuerlicher Kategorie.
- Nicht pauschal absetzen: Allgemeine Aussagen wie „Kosten für den Hund“ reichen nicht – du musst konkrete Dienstleistungen oder Versicherungen benennen.
- Ggf. Steuerberater hinzuziehen: Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen Experten zu fragen – vor allem bei beruflich eingesetzten Hunden.
Fazit: Hundehaftpflicht steuerlich absetzbar – eher selten, aber nicht unmöglich
Die Frage „Ist die Hundehaftpflicht steuerlich absetzbar?“ lässt sich im Großen und Ganzen mit „Nein – außer bei beruflicher Nutzung“ beantworten.
Für den normalen Hundehalter gehören die Hundehaftpflichtversicherung und weitere Kosten für den Hund zum privaten Lebensbereich – und sind damit nicht steuerlich absetzbar.
Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen du die Hundehaftpflicht von der Steuer absetzen kannst:
- Wenn dein Hund beruflich eingesetzt wird.
- Wenn Dienstleistungen wie Gassi-Service oder eine Hundepension im eigenen Haushalt stattfinden.
- Wenn du als Selbstständiger oder Freiberufler eine betriebliche Nutzung des Hundes nachweisen kannst.
Für die meisten Hundehalter bleibt die Hundehaftpflicht in der Steuererklärung also außen vor – zumindest was die direkte Absetzbarkeit betrifft. Dennoch lohnt es sich, über haushaltsnahe Dienstleistungen und indirekte steuerliche Effekte nachzudenken.





