Viele Auszubildende fragen sich schon zu Beginn ihrer Ausbildungszeit: Wie viele Fehltage darf man in der Ausbildung haben? Ohne die Regeln zu kennen, kann dies schnell negative Folgen für die Abschlussprüfung haben.
Der Artikel erklärt ausführlich, welche Grenzen es gibt, wie Krankmeldungen richtig gehandhabt werden und welche Möglichkeiten bestehen, wenn die Fehlzeit doch einmal höher ausfällt. Wer die Regeln kennt, kann sich gezielt vorbereiten und vermeiden, dass die Ausbildungszeit unnötig verlängert wird.
Überblick zu Fehltagen in der Ausbildung
Die Frage „Wie viele Fehltage darf man in der Ausbildung haben?“ taucht häufig auf, wenn ein Azubi krank wird oder aus anderen Gründen nicht im Betrieb erscheinen kann. Grundsätzlich musst du die im Ausbildungsvertrag festgelegten Pflichten erfüllen. Dazu zählt die regelmäßige Teilnahme an allen Ausbildungsinhalten im Betrieb und in der Berufsschule.
Fehlzeiten sind in der Ausbildungszeit grundsätzlich erlaubt, solange sie sich in einem vertretbaren Rahmen bewegen. Dabei werden entschuldigte und unentschuldigte Fehltage unterschiedlich bewertet. Krankheitszeiten zählen ebenso dazu, können aber bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung weniger kritisch sein. Entscheidend ist, dass die vorgeschriebene Ausbildungszeit vollständig abgeleistet wird.
Wie viele Fehltage darf man in der Ausbildung haben: Die Faustregel
Es gibt keine einheitliche gesetzliche Zahl für ganz Deutschland. Allerdings gilt als Faustregel, dass Fehlzeiten von mehr als zehn Prozent der Ausbildungszeit problematisch werden können. Diese Grenze orientiert sich daran, dass der Auszubildende sonst zu viele Inhalte verpasst und möglicherweise nicht ausreichend auf die Abschlussprüfung vorbereitet ist.
Die zuständige Kammer kann in solchen Fällen prüfen, ob die Ausbildung verlängert werden muss. Immer Ausnahmeregelungen möglich, etwa bei längerer Krankheit mit ärztlichem Nachweis. Hier wird individuell entschieden, ob eine Prüfungszulassung erfolgen kann.
Auswirkungen hoher Fehlzeiten auf die Prüfungszulassung
Zu viele Fehltage können direkte Auswirkungen auf die Prüfungszulassung haben. Die IHK oder Handwerkskammer prüft, ob die vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet wurde. Ist dies nicht der Fall, kann sie die Anmeldung zur Abschlussprüfung verweigern.
Manchmal kann eine Verlängerung der Ausbildung um ein halbes Jahr angeordnet werden, um die verpassten Inhalte nachzuholen. In seltenen Fällen ist auch eine längere Verlängerung möglich, wenn die Lücken im Ausbildungsstoff besonders groß sind.
Krankmeldung in der Ausbildung
Eine korrekte Krankmeldung ist entscheidend, um Probleme mit Fehlzeiten zu vermeiden. Wenn du krank bist, musst du den Betrieb unverzüglich informieren und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die Krankmeldung in der Ausbildung sollte auch an die Berufsschule gehen, wenn du Unterricht versäumst.
Der Arbeitgeber zahlt nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz dein Gehalt in den ersten sechs Wochen weiter. Dauert die Krankheit länger, übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Dieses beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttolohns pro Monat, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettogehalts.
Krankengeld bei längerer Erkrankung
Wenn du länger als sechs Wochen am Stück krank bist, hast du Anspruch auf Krankengeld. Die maximale Dauer beträgt meist 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei derselben Krankheit. Während dieser Zeit musst du sicherstellen, dass deine Krankmeldung lückenlos erfolgt, um den Anspruch zu wahren.
Krankengeld ist eine wichtige Absicherung für Azubis, da die Ausbildungsvergütung oft nicht sehr hoch ist. Wer längere Krankheitszeiten hat und sich fragt Wie viele Fehltage darf man in der Ausbildung haben?, sollte diese Grenze kennen, um rechtzeitig reagieren zu können und keine Nachteile bei der Abschlussprüfung zu riskieren.
Verlängerung der Ausbildung bei zu vielen Fehltagen
Wenn die Fehlzeit hoch ist, kann die Kammer eine Verlängerung der Ausbildung anordnen. Das Ziel ist, dass du alle Ausbildungsinhalte vollständig erlernst. Eine Verlängerung der Ausbildung kann notwendig werden, wenn du die vorgeschriebene Ausbildungszeit nicht abgeleistet hast.
Die Verlängerung wird in der Regel schriftlich im Ausbildungsvertrag festgehalten. Bei einer dreijährigen Ausbildung kann sich der Prüfungstermin dadurch um mehrere Monate verschieben.
Wie viele Fehltage darf man in der Ausbildung haben: Unterschiede zwischen Berufsschule und Betrieb
In der Berufsschule und im Betrieb können unterschiedliche Regelungen gelten. Die Berufsschule legt oft Wert darauf, dass keine wichtigen Prüfungsinhalte verpasst werden. Auch hier können zu viele Fehltage Konsequenzen haben.
Der Ausbildungsbetrieb achtet vor allem darauf, dass die praktischen Inhalte vermittelt werden. Deshalb ist eine enge Abstimmung zwischen Betrieb, Berufsschule und Kammer wichtig, wenn längere Krankheitszeiten auftreten.
Kommunikation mit Ausbilder und Kammer
Offene Kommunikation ist entscheidend, wenn du viele Fehltage hast. Sprich frühzeitig mit deinem Ausbilder und erkläre die Situation. So lässt sich oft eine Lösung finden, um den Ausbildungsfortschritt zu sichern.
Auch der direkte Kontakt zur Kammer ist hilfreich. Dort kannst du aufnehmen und fragen, welche Optionen es gibt, um trotz hoher Fehlzeit zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. In vielen Fällen gibt es flexible Lösungen, wenn die Gründe für die Fehlzeit nachvollziehbar sind.
Tipps für Azubis mit häufigen Krankheitszeiten
Wenn du oft krank bist, dokumentiere alle Krankmeldungen und halte engen Kontakt zu deinem Betrieb und deiner Berufsschule. Nutze Möglichkeiten zum Nacharbeiten von Inhalten, um den Anschluss nicht zu verlieren.
In einigen Fällen kann die Kammer eine Einzelfallentscheidung treffen und dich trotz hoher Fehlzeiten zur Prüfung zulassen, wenn du die nötigen Kenntnisse nachweisen kannst. Wichtig ist, dass du aktiv bleibst und nicht abwartest, bis Probleme entstehen.
Rechtliche Grundlagen und individuelle Absprachen
Auch wenn es keine starre gesetzliche Obergrenze für Fehltage gibt, orientieren sich viele Kammern an der Zehn-Prozent-Regel. Jede Entscheidung hängt jedoch vom Einzelfall ab. Bei längeren Krankheitszeiten sollte frühzeitig geklärt werden, wie sich dies auf die Ausbildungszeit und die Abschlussprüfung auswirkt.
Individuelle Absprachen mit Ausbilder und Kammer helfen, unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Wer seine Rechte kennt und proaktiv handelt, kann die Ausbildung auch bei gesundheitlichen Problemen erfolgreich abschließen.
Fazit: Wie viele Fehltage darf man in der Ausbildung haben?
Die Frage „Wie viele Fehltage darf man in der Ausbildung haben?“ lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl beantworten. Als Faustregel gilt jedoch, dass mehr als zehn Prozent Fehlzeit kritisch werden können.
Wer seine Krankmeldungen korrekt einreicht, frühzeitig kommuniziert und mit Ausbilder sowie Kammer kooperiert, hat auch mit höheren Fehlzeiten gute Chancen, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.