Als Unternehmer stehst du vor wichtigen Entscheidungen, wenn du ein neues Fahrzeug für dein Business anschaffen möchtest. Die steuerlichen Aspekte spielen dabei eine zentrale Rolle und können erheblichen Einfluss auf deine finanzielle Situation haben. Mit der richtigen Strategie lässt sich beim Autokauf viel Geld sparen und die Steuerlast optimieren.
Die Grundsatzentscheidung: Kauf oder Leasing
Bevor du dich für ein bestimmtes Fahrzeug entscheidest, solltest du die Frage nach der Finanzierungsart klären. Beim Kauf wird das Auto zum Betriebsvermögen und kann über die Abschreibung steuerlich geltend gemacht werden. Die Nutzungsdauer beträgt dabei in der Regel sechs Jahre, sodass du jährlich ein Sechstel der Anschaffungskosten absetzen kannst.
Leasing bietet hingegen andere Vorteile: Die monatlichen Raten sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar, was die Liquidität schont. Auch die gesamte Verwaltung wird einfacher, denn Kennzeichen reservieren ist heute online einfacher denn je, und viele Leasinggeber übernehmen administrative Aufgaben komplett. Welche Variante für dich günstiger ist, hängt von deiner individuellen Situation, dem Fahrzeugpreis und deinem Steuersatz ab.
Betriebsvermögen oder Privatvermögen
Eine zentrale Frage ist, ob du das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuordnest oder im Privatvermögen belässt. Bei einer betrieblichen Nutzung von mehr als 50 Prozent gehört das Auto zwingend zum Betriebsvermögen. Liegt die betriebliche Nutzung zwischen 10 und 50 Prozent, hast du ein Wahlrecht.
Die Zuordnung zum Betriebsvermögen bietet den Vorteil, dass sämtliche Kosten wie Versicherung, Reparaturen, Treibstoff und Abschreibungen als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Allerdings musst du dann auch die private Nutzung versteuern. Bei der Privatnutzung entstehen keine direkten steuerlichen Vorteile, dafür aber auch keine Versteuerung der Privatfahrten.
Ein-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch
Wenn du dein Geschäftsfahrzeug auch privat nutzt, musst du diese Nutzung versteuern. Hier stehen dir zwei Methoden zur Verfügung: Die pauschale Ein-Prozent-Regelung ist unkompliziert. Du versteuerst monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil. Hinzu kommen 0,03 Prozent des Listenpreises pro Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte.
Das Fahrtenbuch erfordert mehr Aufwand, kann sich aber lohnen. Jede einzelne Fahrt muss mit Datum, Kilometerstand, Ziel und Zweck dokumentiert werden. Am Jahresende wird dann das tatsächliche Verhältnis zwischen privaten und geschäftlichen Fahrten ermittelt. Bei geringer Privatnutzung oder hohem Listenpreis ist das Fahrtenbuch meist günstiger.
Elektrofahrzeuge und ihre Sonderregelungen
Elektro- und Hybridfahrzeuge werden steuerlich besonders gefördert. Bei der Ein-Prozent-Regelung wird nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt, wenn das Fahrzeug rein elektrisch fährt und nach dem 31. Dezember 2018 angeschafft wurde. Bei Plug-in-Hybriden gilt die Halbierung des Listenpreises, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Zusätzlich entfällt bei Elektrofahrzeugen für zehn Jahre die Kfz-Steuer, und auch die Stromkosten für das Aufladen am Betrieb sind steuerlich absetzbar. Private Ladevorgänge zu Hause können pauschal mit monatlich 30 Euro für Elektroautos oder 15 Euro für Hybride angesetzt werden.
Sonderabschreibungen und Investitionsabzugsbeträge nutzen
Kleinere und mittlere Unternehmen können von Investitionsabzugsbeträgen profitieren. Bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten lassen sich bereits im Jahr vor der Anschaffung gewinnmindernd geltend machen. Dies verschafft dir einen Liquiditätsvorteil und verteilt die Steuerlast günstiger.
Nach dem Kauf kannst du im ersten Jahr zusätzlich zur regulären Abschreibung eine Sonderabschreibung von 20 Prozent in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeiten solltest du unbedingt mit deinem Steuerberater durchrechnen, um die optimale Strategie für deine Situation zu finden.




