Wer sich in seinem geliebten Fachgebiet selbstständig machen möchte oder ein kleines Unternehmen führt, muss sich nicht nur um sein Produkt oder seine Dienstleistung kümmern. Tatsächlich gilt es, so viel mehr zu wissen und so viele weitere Aspekte des Geschäftslebens abzudecken.
Dazu gehören zum Beispiel die Buchhaltung und das Verwalten der Mitarbeiter. Aber auch rechtliche Fragen müssen geklärt sein. Denn die Grundlage für jede Unternehmensgründung und später auch -führung ist das Gesellschaftsrecht.
Was es besagt und wie es das Leben junger Selbstständiger begleitet, verrät der folgende Artikel.
Die Zusammenarbeit mit Fachleuten
Viele junge Unternehmer glauben, das Gesellschaftsrecht betreffe sie erst, sobald ihre Firma eine bestimmte Größe erreicht. Dabei regelt es bereits die Gründung und die Struktur eines Start-ups und legt die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern offen dar.
Es spielt demnach eine Rolle beim Start, Wachstum, der Nachfolge, dem Verkauf und der Umwandlung eines Betriebs und sollte, zumindest grundlegend, verstanden sein, wenn sich jemand in ein neues unternehmerisches Unterfangen stürzt. Schon früh Fehler zu machen, nur weil man sich nicht entsprechend informiert hat, bedeutet oft, dass man dafür später mit Haftungsrisiken oder finanziellen Schäden zahlt.
Es lohnt sich also, sich zum Beispiel durch einen Fachanwalt, einen Steuerberater oder einen Notar zu informieren und schon früh zum Gesellschaftsrecht in Aschaffenburg beraten zu lassen.
Die ersten Weichen stellen
Als Unternehmer möchte man sich oft direkt in die Branche werfen und mit spannenden Projekten loslegen, bevor alles administrative darum herum geregelt ist. Davon ist aber in den meisten Fällen abzuraten. Denn schon ganz von Anfang an kann man strategische Weichen stellen, die dem Unternehmen später entweder die bestmöglichen Chancen oder schon eine Menge schweres Gepäck mitgeben.
Werfen Sie also zunächst einen Blick auf die unterschiedlichen Rechtsformen. Zu den gängigsten Optionen gehören:
- das Einzelunternehmen, bei dem man nicht zur juristischen Person wird, aber volle persönliche Haftung übernimmt,
- die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bei der mindestens zwei Personen miteinander arbeiten, die Gründung recht einfach ist und man persönlich haftet,
- die Offene Handelsgesellschaft (OHG), bei der man zusätzlich für den Handel im Handelsregister eingetragen wird,
- die Kommanditgesellschaft (KG), bei der voll haftende Komplementäre kombiniert werden und die Kommanditisten beschränkt haften,
- die GmbH, bei der es sich um eine juristische Person mit beschränkter Haftung handelt, die ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro vorweisen kann und tatsächlich die häufigste Kapitalgesellschaft ist,
- die haftungsbeschränkte UG, die als Variante der GmbH mit einem Mindeststammkapital von 1 Euro auskommt, und
- die Aktiengesellschaft (AG), die vor allem auf große Unternehmen und Kapitalmärkte ausgelegt ist und bei der Gründung und Berichtspflicht sehr aufwendig ist.
Die Wahl der Rechtsform entscheidet auch über das persönliche Risiko. Deshalb lohnt es sich, über diese Feinheiten mit einem Experten zu sprechen.
Der Gesellschaftsvertrag als Grundlage
Sobald mehrere Personen beteiligt sind, ist ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag unbedingt notwendig. Er regelt die Einlagen, Entscheidungsbefugnisse, Gewinnverteilung, Austrittsmodalitäten und vieles mehr. Auch wenn bei GmbH und UG eine notarielle Beurkundung Pflicht ist, sollte man sich auch bei anderen Gesellschaftsformen gut absichern, denn Standardlösungen aus dem Gesetz helfen im Streitfall oft nicht weiter.
Das Gesellschaftsrecht beginnt also nicht erst bei Wachstum und Streitigkeiten, es begleitet Unternehmer vom ersten Schritt an und sollte auch entsprechend geplant werden.
Wer sich früh beraten lässt, seine Strukturen klug aufbaut und mitdenkt, schafft sich ein solides Fundament. So lassen sich rechtliche Fallstricke umgehen und der Weg bleibt frei für das Wesentliche: den Erfolg der eigenen Idee.