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Ist man bei einem Minijob krankenversichert? Vorsicht vor einer teuren Versicherungslücke

Ist man bei einem Minijob krankenversichert? Allein durch die geringfügige Beschäftigung entsteht kein eigener Krankenversicherungsschutz. Das kann überraschen, denn Arbeitgeber zahlen unter bestimmten Voraussetzungen durchaus einen Beitrag zur Krankenversicherung. Für Minijobber bedeutet diese Zahlung jedoch nicht, dass sie über ihren Arbeitsplatz gesetzlich krankenversichert sind.

Entscheidend ist deshalb, woher der persönliche Versicherungsschutz kommt. Möglich sind unter anderem die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, eine studentische Krankenversicherung, die Absicherung als Rentner oder eine freiwillige beziehungsweise private Krankenversicherung. Seit Januar 2026 spielt zudem die neue Verdienstgrenze von 603 Euro pro Monat eine zentrale Rolle.

Krankenversicherung für Minijobber entsteht nicht automatisch

Krankenversicherung für Minijobber entsteht nicht automatisch

Ein Minijob mit Verdienstgrenze ist in der Krankenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei. Gewerbliche Arbeitgeber zahlen für gesetzlich krankenversicherte Minijobber einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 13 Prozent des Bruttoverdienstes. Im Privathaushalt beträgt die Pauschale lediglich 5 Prozent.

Dieser Betrag wird nicht vom Lohn des Beschäftigten abgezogen. Er ist ein Solidarbeitrag und verschafft geringfügig Beschäftigten weder einen eigenen Krankenversicherungsschutz noch einen Anspruch auf Krankengeld. Ist ein Minijobber privat krankenversichert, muss der gewerbliche Arbeitgeber den Pauschalbeitrag von 13 Prozent gar nicht zahlen.

Wer übernimmt die Krankenversicherung neben dem Minijob?

Minijobber müssen ihren Versicherungsschutz deshalb auf anderem Weg sicherstellen. Wer einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hat, ist normalerweise bereits darüber versichert. Auch eine Familienversicherung, die Krankenversicherung für Studierende oder eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung kann die Absicherung gewährleisten.

Bei einem Minijob als alleiniger Einnahmequelle wird dieser Punkt schnell finanziell relevant. Besteht beispielsweise keine Möglichkeit zur Familienversicherung, kann eine freiwillige Versicherung erforderlich werden. Der geringe Verdienst bedeutet also nicht automatisch, dass auch die Krankenversicherung beitragsfrei ist.

Bin ich bei einem 520-€-Job krankenversichert?

Die frühere Grenze von 520 Euro ist inzwischen überholt. Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Beschäftigte in einem Minijob mit Verdienstgrenze durchschnittlich bis zu 603 Euro pro Monat beziehungsweise 7.236 Euro pro Jahr verdienen. Hintergrund ist die dynamische Geringfügigkeitsgrenze, die an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist. Dieser beträgt 2026 13,90 Euro je Stunde.

Ein Verdienst von 520 Euro liegt somit innerhalb der aktuellen Minijob-Grenze. Krankenversichert ist man dadurch dennoch nicht automatisch. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer benötigen weiterhin eine anderweitige Absicherung, etwa über ihre Familie, einen Hauptjob oder eine eigene Mitgliedschaft in einer Krankenkasse.

Familienversicherung kann den Minijob beitragsfrei absichern

Für Menschen, die familienversichert werden können, ist die Regelung günstiger. 2026 beträgt die Einkommensgrenze für Familienversicherte mit geringfügiger Beschäftigung 603 Euro monatlich. Bleibt der entsprechende Verdienst innerhalb dieser Grenze und sind die übrigen Voraussetzungen erfüllt, kann die Familienversicherung beitragsfrei bestehen bleiben.

Das ist beispielsweise für bestimmte Ehepartner sowie junge Erwachsene relevant. Bei Kindern kann die Familienversicherung unter bestimmten Voraussetzungen über das Alter von 18 Jahren hinaus fortbestehen, bei Schul- oder Berufsausbildung grundsätzlich bis zum Alter von 25 Jahren. Ob eine Person mitversichert bleiben kann, sollte bei Veränderungen der persönlichen oder beruflichen Situation mit der gesetzlichen Krankenkasse geklärt werden.

Ist man bei einem Minijob krankenversichert?

Ist man bei einem Minijob krankenversichert?

Ist man bei einem Minijob krankenversichert, hängt somit nicht allein von der Höhe des Arbeitsentgelts ab. Entscheidend ist der Versicherungsstatus außerhalb der geringfügigen Beschäftigung. Der Minijob bei der Minijob-Zentrale ersetzt keine eigene Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse.

Das gilt auch dann, wenn auf der Arbeitgeberseite Krankenversicherung gezahlt wird. Die 13 Prozent im Gewerbe beziehungsweise 5 Prozent im Privathaushalt sind keine persönlichen Beiträge des Beschäftigten. Minijob und Krankenversicherung müssen deshalb getrennt betrachtet werden.

Was kostet eine freiwillige Krankenversicherung bei einem Minijob?

Wer weder familienversichert noch über eine andere Beschäftigung abgesichert ist, muss unter Umständen eine freiwillige Krankenversicherung abschließen. Für sonstige freiwillig Versicherte liegt der Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 2026 bei 222,80 Euro monatlich. Grundlage ist eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro und der Betrag berücksichtigt bereits den durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent.

Hinzu kommen Beiträge zur Pflegeversicherung. Deren Höhe hängt unter anderem davon ab, ob ein Zuschlag für Kinderlose oder ein Abschlag für Eltern greift. Für jemanden, der ausschließlich 603 Euro pro Monat verdienen kann, können die eigenen Versicherungsbeiträge daher einen erheblichen Teil des Einkommens beanspruchen.

Wie viel muss ich verdienen, um krankenversichert zu sein?

Bei einer regulären Beschäftigung beginnt die Versicherungspflicht grundsätzlich oberhalb der Minijob-Grenze. Wer regelmäßig 603,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich verdient, befindet sich 2026 im sogenannten Übergangsbereich und übt einen Midijob aus. Anders als ein Minijob ist diese Beschäftigung grundsätzlich sozialversicherungspflichtig.

Auch mehrere Minijobs können diesen Status verändern. Ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung werden die Verdienste aus mehreren Minijobs zusammengerechnet. Überschreiten zwei oder mehr Tätigkeiten gemeinsam regelmäßig 603 Euro, handelt es sich nicht mehr um Minijobs, sondern um versicherungspflichtige Beschäftigungen.

Hauptbeschäftigung und Minijob richtig kombinieren

Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann grundsätzlich ein Minijob mit Verdienstgrenze bestehen. Dieser wird nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Ein zweiter zusätzlicher Minijob wird dagegen grundsätzlich mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und dadurch mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.

Die Konstellation macht einen erheblichen Unterschied für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Ist man bei einem Minijob krankenversichert, weil parallel ein versicherungspflichtiger Hauptjob besteht, stammt der Schutz aus dem Hauptarbeitsverhältnis. Der zusätzliche Minijob schafft keine zweite Krankenversicherung.

Welche Nachteile hat ein Minijob?

Der fehlende eigene Krankenversicherungsschutz gehört zu den wichtigsten Nachteilen. Hinzu kommt, dass aus dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers kein Anspruch auf Krankengeld entsteht. Wer nach längerer Erkrankung auf diese Leistung angewiesen wäre, kann sich daher nicht auf den Minijob selbst stützen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Beschäftigte während einer Krankheit sofort ohne Einkommen dastehen. Minijobber haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Zudem besteht eine gesetzliche Unfallversicherung, die Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten absichert. Sie ersetzt jedoch keine Krankenversicherung für Erkrankungen oder Freizeitunfälle.

Kurzfristige Beschäftigung folgt anderen Regeln

Nicht jeder Minijob richtet sich nach der 603-Euro-Grenze. Eine kurzfristige Beschäftigung ist grundsätzlich auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt. Für diese Form der Beschäftigung gelten andere sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen.

Eine feste Verdienstgrenze besteht bei kurzfristigen Beschäftigungen grundsätzlich nicht. Verdient eine Person mehr als 603 Euro monatlich, muss jedoch geprüft werden, ob die Tätigkeit berufsmäßig ausgeübt wird. Liegt Berufsmäßigkeit vor, kann die Beschäftigung nicht als kurzfristiger Minijob behandelt werden.

Rentenversicherung und Krankenversicherung nicht verwechseln

Rentenversicherung und Krankenversicherung nicht verwechseln

Bei der Rentenversicherung gelten für Minijobs andere Regeln als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Minijobber mit Verdienstgrenze sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und können sich auf Antrag davon befreien lassen. Seit dem 1. Juli 2026 kann eine solche Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen einmalig für die Zukunft wieder aufgehoben werden.

Der eigene Beitrag zur Rentenversicherung führt jedoch ebenfalls nicht dazu, dass ein Minijobber über die Beschäftigung krankenversichert wird. Kranken- und Rentenversicherung müssen deshalb separat beurteilt werden. Gerade bei einem Minijob ohne Hauptbeschäftigung lohnt es sich, den Versicherungsstatus vor Arbeitsbeginn zu klären.

Fazit: Ist man bei einem Minijob krankenversichert?

Ist man bei einem Minijob krankenversichert? Der Minijob allein sorgt nicht für eine eigene Krankenversicherung. 2026 liegt die Verdienstgrenze bei 603 Euro monatlich, doch auch innerhalb dieser Grenze benötigen Beschäftigte eine anderweitige Absicherung. Der Arbeitgeber zahlt im Gewerbe für gesetzlich Versicherte zwar 13 Prozent und im Privathaushalt 5 Prozent, aus diesen Pauschalbeiträgen entsteht jedoch kein eigener Leistungsanspruch.

Eine Familienversicherung kann bis zur maßgeblichen Einkommensgrenze beitragsfrei bleiben, sofern sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Ohne Familienversicherung, Hauptbeschäftigung oder eine andere Absicherung kann eine freiwillige Versicherung notwendig werden. Wer regelmäßig mehr als 603 Euro verdient, gelangt dagegen grundsätzlich in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und kann ab 603,01 Euro in den Übergangsbereich eines Midijobs fallen.

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